Kurzfassung: Die Treppenhausreinigung ist in Hamburg grundsätzlich Aufgabe des Vermieters oder der WEG — außer der Mietvertrag überträgt die Pflicht wirksam auf die Mieter. Professionelle Reinigung kostet 7–15 € pro Partei und Monat.
Wer ist für die Treppenhausreinigung zuständig?
Grundsätzlich gilt: Die Treppenhausreinigung ist Sache des Vermieters bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Das Treppenhaus ist Gemeinschaftseigentum und muss in einem ordentlichen Zustand gehalten werden — das ist Teil der Verkehrssicherungspflicht.
Allerdings kann der Vermieter die Reinigungspflicht per Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Diese Eigenreinigungsklausel muss aber wirksam formuliert sein: Sie muss klar regeln, in welchem Turnus und in welchem Umfang gereinigt werden soll. Allgemeine Klauseln wie „Mieter haben das Treppenhaus sauber zu halten" ohne konkrete Regelung sind oft nicht durchsetzbar.
Wenn die Eigenreinigungsklausel unwirksam ist oder fehlt, bleibt die Pflicht — und die Kosten — beim Vermieter.
Was kostet Treppenhausreinigung pro Partei in Hamburg?
Bei professioneller Reinigung im wöchentlichen Rhythmus zahlen Sie:
- Wöchentliche Reinigung: 7–15 € pro Partei und Monat
- 6-Parteien-Haus: ca. 80 €/Monat
- 10-Parteien-Haus: ca. 70–150 €/Monat (je mehr Einheiten, desto günstiger pro Partei)
Die Preise variieren je nach Anzahl der Etagen, Aufzug vorhanden (zusätzliche Reinigung), Materialien (Marmor, Mosaik oder einfache Fliesen) und Verschmutzungsgrad. In Eppendorf oder Uhlenhorst mit historischen Treppenhäusern ist der Aufwand oft höher als in Neubauten.
Kann der Vermieter die Kosten auf Mieter umlegen?
Ja — die Treppenhausreinigung ist nach §2 Nr. 9 BetrKV eine umlagefähige Betriebskostenposition. Voraussetzung: Sie muss im Mietvertrag ausdrücklich als Betriebskosten ausgewiesen sein. Dann darf der Vermieter die tatsächlichen Kosten nach Wohnflächenanteil auf die Mieter umlegen — und das jährlich in der Betriebskostenabrechnung ausweisen.
Eigenleistung (Mieter reinigen selbst nach Reinigungsplan) spart dem Vermieter diese Kosten, erfordert aber konsequente Kontrolle und führt oft zu Konflikten, wenn einzelne Parteien nicht zuverlässig sind.
Wie oft muss ein Treppenhaus gereinigt werden?
Es gibt keine bundesgesetzliche Vorgabe — aber nach allgemeiner Verkehrsauffassung gilt:
- Eingangsbereich und Treppenhaus: wöchentlich wischen, täglich kehren bei starker Nutzung
- Briefkastenanlage und Klingelanlage: mindestens monatlich reinigen
- Treppengeländer: wöchentlich abwischen
- Keller- und Fahrradkeller: monatlich oder nach Bedarf
WEG-Beschlüsse können abweichende Regelungen treffen — hier gilt das Mehrheitsprinzip.
Eigenreinigung der Mieter vs. professionelle Reinigung
Die Eigenreinigung spart Kosten, schafft aber regelmäßig Konflikte: Wer reinigt wann? Wer entscheidet, ob es ausreicht? Wer kümmert sich bei Ausfall? Professionelle Reinigungsdienste bringen gleichbleibende Qualität, Dokumentation und klare Zuständigkeit — und vermeiden Streit im Haus.
Viele Hausverwaltungen und WEGs in Hamburg sind deshalb dazu übergegangen, trotz Eigenreinigungsklausel auf professionelle Dienste umzusteigen — die Kosten je Partei sind oft geringer als erwartet.
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Was tun, wenn Mieter die Eigenreinigung verweigern?
Wenn Mieter trotz wirksamer Eigenreinigungsklausel nicht reinigen, kann der Vermieter nach Abmahnung einen professionellen Dienst beauftragen und die Kosten auf die säumigen Mieter umlegen. Bei wiederholter Pflichtverletzung droht auch eine Kündigung — allerdings nur nach mehrfacher Abmahnung.
Kann die Treppenhausreinigung mit anderen Leistungen kombiniert werden?
Ja — viele Dienstleister in Hamburg kombinieren Treppenhausreinigung mit Unterhaltsreinigung für Gemeinschaftsflächen, Tiefgaragenreinigung oder Hausmeisterdiensten. Kombinierte Verträge sind oft günstiger als Einzelbuchungen. Mehr dazu im Artikel Unterhaltsreinigung für Büros in Hamburg: Lohnt sich der externe Dienst?
Brauche ich für historische Treppenhäuser besondere Reinigungsmittel?
Ja — Marmor, Mosaik und historische Steinfliesen vertragen keine alkalischen oder sauren Reiniger. Professionelle Reinigungsbetriebe kennen die Anforderungen und arbeiten mit pH-neutralen Spezialmitteln, die Material und Politur schonen.